- Alle Aufträge werden ungeachtet der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 Burgerlijk Wetboek (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) ausschließlich von Ekelmans Advocaten N.V., einer Aktiengesellschaft niederländischen Rechts firmierend unter dem Namen BLD Ekelmans (“BLD Ekelmans”) angenommen und ausgeführt. Eine Liste der Gesellschafter wird auf Anfrage zugeschickt.
- Soweit nicht anders vereinbart, wird das Honorar anhand der Anzahl der gearbeiteter Stunden, multipliziert mit dem von BLD Ekelmans jährlich festgelegten Stundentarif, berechnet.
- Jegliche Haftung von BLD Ekelmans beschränkt sich auf den Betrag, der in dem jeweiligen Fall von der Berufshaftpflichtversicherung von BLD Ekelmans ausbezahlt wird, erhöht um das eigene Risiko, dass laut Bedingungen in der Police nicht zulasten des Versicherers geht.
- BLD Ekelmans ist nicht für Mängel der von ihr eingeschalteten Dritten haftbar und ist vom Mandanten ermächtigt, eventuelle Haftungsbeschränkungen von Dritten im Namen des Mandanten zu akzeptieren.
- Der Mandant stellt BLD Ekelmans von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der angemessenen Rechtsbeistandskosten, die auf irgendeine Weise mit den für den Auftraggeber vorgenommenen Tätigkeiten zusammenhängen, frei, es sei denn, es geht um Folgen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens von BLD Ekelmans.
- Die Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur für BLD Ekelmans, sondern auch für die Personen, die Anteile an BLD Ekelmans durch ihre Holding-Gesellschaften als „Partner” halten, bzw. für alle anderen Personen, die für BLD Ekelmans tätig sind, bzw. alle Personen, die zur Ausführung eines Auftrags von BLD Ekelmans eingeschaltet worden sind, bzw. alle Personen, für deren Handeln oder Unterlassen BLD Ekelmans haftbar gemacht werden könnte. Diese Personen haben diese Klausel im Sinne von Artikel 6:253 Absatz 4 Burgerlijk Wetboek akzeptiert.
- Für unsere Aufträge gilt die Kanzleibeschwerderegelung BLD Ekelmans. Diese Regelung findet sich auf der Website unsere Kanzlei und wird auf Anfrage kostenlos zugesandt.
- Auf das Verhältnis zu den Auftraggebern ist niederländisches Recht anwendbar. Das Landgericht in Den Haag ist ausschließlich zuständig, auch im Falle eines summarischen Verfahrens oder eines Verfahrens bezüglich vorläufiger Maßnahme bei Rechtstreitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Verhältnis zu dem/n Mandanten ergeben.