Überstunden werden nicht gezahlt: Muss der Arbeitnehmer sich erst bei seinem Arbeitgeber beschweren?

Überstunden werden nicht gezahlt: Muss der Arbeitnehmer sich erst bei seinem Arbeitgeber beschweren?

Überstunden werden nicht gezahlt: Muss der Arbeitnehmer sich erst bei seinem Arbeitgeber beschweren? 525 400 BLD Ekelmans
Doekje
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Am 20. September 2024 hat der Hoge Raad bestimmt, dass die Beschwerdepflicht grundsätzlich bei allen Verträgen gilt, einschließlich bei Lohnforderungen und anderen Ansprüchen aus einem Arbeitsvertrag. Was bedeutet das genau, und welche Folgen hat dies für Sie als Arbeitgeber?​

HR 20 september 2024: ECLI:NL:HR:2024:1278 und ECLI:NL:HR:2024:1281

Worum ging es in diesen beiden Fällen?

Zwei Arbeitnehmer begannen 2011 bei einer Kneipe in Amsterdam zu arbeiten. 2018 beendeten sie dort ihren Job und forderten noch eine Lohnzahlung für unbezahlte Überstunden: nach der Schließung der Kneipe hätten sie jeweils noch eine Stunde extra arbeiten müssen, um aufzuräumen. Hatten sie noch Recht auf Nachzahlung dieser Überstunden, oder hätten sie sich früher bei ihrem Arbeitgeber beschweren müssen?​

Was ist eine Beschwerdepflicht?

Die Beschwerdepflicht ist eine gesetzliche Pflicht eines Gläubigers, um sich innerhalb einer angemessenen Frist zu beschweren, wenn er entdeckt oder hätte entdecken müssen, dass eine Leistung mangelhaft ist. Diese Beschwerdepflicht beschützt den Schuldner gegen späte und daher schwierig zu kontrollierende Forderungen. ​

Welche Faktoren spielen laut dem Hoge Raad bei der Beurteilung der Beschwerdepflicht eine Rolle?

Um zu beurteilen, ob die Beschwerdepflicht gilt, muss sowohl die Position des Gläubigers als auch die des Schuldners berücksichtigt werden. Dies muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles beurteilt werden. Laut dem Hoge Raad spielen dabei folgende Faktoren eine Rolle:​

Art und Inhalt des Rechtsverhältnisses: Wie ist das Verhältnis zwischen den Parteien in dem Arbeitsvertrag oder einem anderen Vertrag geregelt?​

Art und Inhalt der Leistung: Wozu sind die Parteien auf Grund des Vertrages verpflichtet? Hierbei kommen Arbeitsleistung und Lohnzahlung in Betracht. ​

Die festgestellte mangelhafte Leistung: Es muss festgestellt werden, ob überhaupt nicht geleistet wurde oder ‘nicht gut’ geleistet wurde. In letzterem Fal handelt es sich um einen Mangel. Nur in diesem Fall gilt die Beschwerdepflicht.​

Die Untersuchungspflicht und der Zeitverlauf: Das Gericht muss sowohl die Position des Gläubigers (Arbeitnehmers) als auch die des Schuldners (Arbeitgebers) berücksichtigen. ​

Für den Gläubiger hat die zu späte Beschwerde große Folgen: Er verliert dann alle seine Rechte und kann keine Wiedergutmachung oder Schadensersatz verlangen. Auch für den Schuldner kann eine zu späte Beschwerde ein Problem darstellen: Er verfügt nicht mehr über Beweismaterial oder kann seine mangelhafte Leistung nicht mehr wiedergutmachen. ​

Der Hoge Raad verweist beide Fälle an das Oberlandesgericht Den Haag, um noch einmal inhaltlich über die Fälle zu urteilen. Für die Beantwortung der Frage, ob die Beschwerdepflicht abgewiesen werden kann, muss das Oberlandesgericht auf einige Behauptungen der Arbeitnehmer eingehen. ​

Schlussfolgerung

Der Hoge Raad hat am 20. September 2024 bestätigt, dass die Beschwerdepflicht für alle Verträge gilt. Die Beschwerdepflicht gilt auch für Arbeitsverträge und für eine Forderung auf Lohnzahlung. Wenn der Arbeitnehmer zu lange mit dem Einreichen einer Beschwerde wartet, kann er – je nach den Umständen des Falles – seine Rechte verlieren. ​

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Der Autor

Autor dieses Artikels ist Sjoerd Aelen, der seit 2022 Teil des „Corporate Teams“ ist. In seiner Anwaltstätigkeit beschäftigt er sich mit allen Aspekten des Unternehmensrechts. Er denkt praktisch und stellt sich gerne neuen Herausforderungen.